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Bundesverwaltungsgericht: Urteile zu Diesel-Fahrverboten in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg gefallen

28.05.2021 08:27 Uhr | Lesezeit: 6 min
Bundesverwaltungsgericht: Urteile zu Diesel-Fahrverboten in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg gefallen
Noch vor wenigen Jahren waren Diesel-Fahrverbote heftig umstritten. Zuletzt wurde es jedoch deutlich ruhiger um das Thema. (Bild: Stuttgart)
© Foto: picture alliance/Bernd Weißbrod/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwei deutsche Städte zu stärkeren Anstrengungen im Kampf gegen schlechte Luft verurteilt. Hamburg und das baden-württembergische Ludwigsburg müssen ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten und schnell mit konkreten Maßnahmen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einhalten, wie die höchsten deutschen Verwaltungsrichter am Freitag urteilten.

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Das Urteil ist gefallen. Hamburg und Ludwigsburg müssen ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten. Maßnahmen sollen schnell folgen. Gegen die Pläne von Hamburg und Ludwigsburg sowie von Kiel hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. An bestimmten Messstationen in den drei Städten war seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden. Nach einer rund sechsstündigen Verhandlung am Mittwoch hatte der 7. Senat am Bundesverwaltungsgericht am Freitag seine Entscheidungen verkündet.

In Ludwigsburg wäre demnach die Anordnung eines Dieselfahrverbots derzeit unverhältnismäßig, weil die Einhaltung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in Kürze absehbar sei, hieß es in der Begründung der Leipziger Richter am Freitag. Trotzdem müsse der Luftreinhalteplan wegen einer fehlerhaften Prognose überarbeitet werden.

Das OVG Hamburg hatte im November 2019 die angekündigten Maßnahmen der Hansestadt als nicht ausreichend gerügt, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen. "Die Erwägungen von Fahrverboten sind im Plan aufzunehmen", sagte Andreas Korbmacher, Vorsitzender des 7. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag.

Im Fall Kiel wies das Bundesverwaltungsgericht die Sache zurück an das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG). Dies müsse erneut über den Luftreinhalteplan für die Hansestadt verhandeln und anschließend entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, urteilten die Leipziger Richter. Streitpunkt sind hier Einsatz und Wirksamkeit von speziellen Luftfilteranlagen. Das OVG muss unter anderem ein Gutachten des Herstellers der Filteranlagen berücksichtigen.

Die DUH bewertete die Leipziger Entscheidungen in einer Stellungnahme am Freitag als "einen guten Tag für die saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg". Die Landesvorsitzende des BUND Hamburg, Christiane Blömeke, betonte, dass die Belastung mit Luftschadstoffen in Hamburg immer noch zu hoch sei, auch wenn die Messwerte vor allem coronabedingt zurückgegangen seien.

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KOMMENTARE


Gustav

28.05.2021 - 20:13 Uhr

Die von der DUH beschäftigen sich seit Jahren sehr intensiv mit der Luft aber so gut wie gar nicht mit unserem Trinkwasser. Da sieht man doch recht deutlich, dass denen weniger unsere Umwelt sondern mehr das Geld am Herzen liegt. Schade nur, dass viele Richter das nicht berücksichtigen.


gerhard

31.05.2021 - 15:08 Uhr

der Deutschen Umwelthilfe geht es nicht um die Luft, die DU ist ein reiner Abmahnverrein und das bergreift unsere Politik und auch unsere Richter nicht. Traurig!!!!


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