Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren zahlreichen Verbraucherschutzklagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest (Az. I ZR 149/18).
Dem Fellbacher Autohaus Kloz ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde. Der Händler hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.
Die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, die das Autohaus Kloz in dem Verfahren unterstützt hatten, zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Man bedaure, dass sich die Umwelthilfe weiter aus Abmahnungen von Autohäusern finanzieren könne, sagte Innungs-Geschäftsführer Christian Reher.
Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die man zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.
Das Autohaus unterstellte der Umwelthilfe, mit diesen Klagen in erster Linie Geld machen zu wollen – um politische Kampagnen querzufinanzieren und den Geschäftsführern ein üppiges Gehalt zu sichern. Dafür treibe die DUH vor den Gerichten bewusst den Streitwert in die Höhe, so ein Vorwurf. "Wir haben diese Umstände geprüft", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Es deute aber nichts auf Rechtsmissbrauch hin.
"Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten"
Die Umwelthilfe nahm die Bestätigung der Klageberechtigung durch den BGH mit Erleichterung auf. "Das hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße."
Von den insgesamt 20 Branchen, die die DUH überwache, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig dagegen zur Wehr setze, betonte Resch. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals "natürlich schon eine Störgröße geworden". Resch nannte das Urteil auch "eine deutliche Ohrfeige für den Staat". "Schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz müssen unmittelbar vom Staat geahndet werden", forderte er. Dann würde die DUH sich auch mit Freuden aus diesem Bereich zurückziehen.
EuGH oder BVerfG?
Innungs-Geschäftsführer Reher gab sich kämpferisch: "Wir müssen natürlich noch die genaue Begründung abwarten, aber wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen." Nach seiner Ansicht sind prinzipiell zwei Vorgehensweisen möglich. Eine sei der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil die in Deutschland zulässige Abmahnpraxis letztlich auf einer EU-Richtlinie basiere. "Direkten Klagen vor dem EuGH sind aber für Normalsterbliche enge Grenzen gesetzt, ob sich dafür Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst anhand der Begründung sagen", betonte er. Dabei gehe es etwa darum, ob der BGH es verabsäumt habe, europarechtliche Fragen in Betracht zu ziehen.
Dass Karlsruhe keine Überprüfung der DUH beim Bundesamt für Justiz veranlasst hat, ist einer der Ansatzpunkte für ein mögliches Anrufen des Bundesverfassungsgerichts. Reher: "Laut Bundesamt für Justiz fand die letzte Überprüfung der DUH im Jahre 2016 statt." Die Behörde sei zur Überprüfung verpflichtet, "wenn begründete Zweifel am Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen bestehen. Aber wenn der BGH sich nicht meldet, weiß es nichts von diesen Zweifeln".
Eventuell ein Fall fürs BVerfG sei auch die Frage, wie weit die Autohäuser durch die DUH in ihren Rechten verletzt werden. "Es kann nicht sein, dass durch die Abmahnpraxis, eine Unterlassungserklärung im Wiederholungsfall mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro zu verbinden auf Jahrzehnte hinaus eine Unterwerfung erzwungen wird, die schon bei einem minimalen Zweitverstoß maximale Kosten verursacht", so Reher. Vor allem für kleine Betriebe könne dies existenzbedrohend werden, zumal die Verpflichtung auch auf Erben oder andere Betriebsnachfolger übergehe.
Kleiner Erfolg
Ein kleiner Erfolg ist mit der BGH-Entscheidung aber verbunden. Reher: "Zumindest ist jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die DUH auf Kosten der Autohäuser Gewinne erwirtschaftet." DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte wiederholt in den Medien betont, dass die Organisation mit der "Marktüberwachung" nicht annähernd kostendeckend arbeite oder je einen Überschuss erwirtschafte habe. Diese Aussagen seien nun "klar als Unwahrheit dokumentiert".
Unabhängig vom jetzigen Ausgang des BGH-Verfahrens appellierte Reher an die Umwelthilfe, freiwillig auf die Unterlassungserklärungen aus den letzten 15 Jahren zu verzichten, "da sie ja immer wieder erklärt hat, dass sie kein Abmahnverein sei und es ihr nicht ums Geld gehe". Gleichzeitig kündigte er an, dass die Stuttgarter Kfz-Innung ihre rund 700 Mitgliedsbetriebe auffordern werde, "jede Aktivität der DUH in ihren Häusern unverzüglich zu melden, damit wir als Innung gegebenenfalls Unterstützung bei weiteren Verfahren gegen die Umwelthilfe leisten können".
Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen – genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund. (rp/dpa)
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