-- Anzeige --

Bereits das Halten des Handys ist Verstoß: Strafe auch ohne Nutzung

23.10.2019 06:37 Uhr
Bereits das Halten des Handys ist Verstoß: Strafe auch ohne Nutzung
Wenn ein Autofahrer während der Fahrt ein Handy in die Hand nimmt, kann dies als Handynutzungsverstoß geahndet werden, selbst wenn das Telefon dabei nicht genutzt wird.
© Foto: Syda Productions/Fotolia

Gilt ein Handy-Verstoß nur, wenn man das Telefon auch wirklich nutzt? Nein, ein Bußgeld kann bereits verhängt werden, wenn es während der Fahrt nur in der Hand gehalten wird.

-- Anzeige --

Auch wenn ein Autofahrer sein Handy nicht nutzt, kann bereits das Halten des Mobiltelefons während der Fahrt als Verkehrsverstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Zu diesem Schluss kam das Kammergericht Berlin bei der Ablehnungsbegründung eines Berufungsantrags (3 Ws (B) 50/19).

Wie das Onlineportal kostenlose-urteile.de berichtet, telefonierte im zugrundeliegenden Fall ein Autofahrer in Berlin über seine Freisprechanlage. Sein dabei heiß laufendes Telefon hielt er mit der Hand zur Kühlung an die Belüftungsdüsen. Gegen eine aus diesem Grund verhängte Geldbuße für die verbotswidrige Nutzung seines Handys hat der Autofahrer Berufung eingelegt. Seiner Ansicht nach lag ein Verstoß erst dann vor, wenn er das Handy zum Zweck der Nutzung, also dem Telefonieren, gehalten hätte.

Das Kammergericht Berlin lehnte den Antrag auf Berufung jedoch ab. Demnach komme es nicht darauf an, ob das Mobiltelefon zur Nutzung gehalten wird. Die Vorschrift erfasse bewusst auch Fälle, bei denen das Gerät in der Hand gehalten werde, wenn dies zum Telefonieren nicht erforderlich ist. Denn bereits dann stünden dem Fahrer nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung, zudem müsse er dabei eine erhöhte Konzentration aufbringen. (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Handy

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


Matthias Leidner

23.10.2019 - 20:03 Uhr

Konsequenterweise sind dann essen, trinken und in der Nase bohren genauso strafbewehrt?


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.