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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht vor Betrügern

13.01.2021 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht vor Betrügern
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Ob Eintragungen im Transparenzregister, Handelsregister oder ähnliche Verzeichnisse, die Betrü­ger werden immer dreister - und die Schreiben erwecken einen offiziellen Eindruck. Daher ist immer Vorsicht geboten.

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Wir hoffen, dass Sie gesund ins neue Jahr gerutscht sind und dürfen Ihnen noch alles Gute für 2021, vor allem Gesundheit, wünschen. Wir freuen uns darauf, Sie auch dieses Jahr über aktuelle und spannende Themen rund um das Steuerrecht zu informieren.

Gleich zur Jahresbeginn müssen wir Sie vor Betrügern warnen. Vielfach erhalten Unterneh­men nach einer Handelsregistereintragung gefälschte Rechnungen. Uns hat die "Rechnung" des "HRA-Portal Bundesrepublik Deutschland" erreicht. Hier wird auf eine angebliche "Offer­te zum Zentralregistereintrag" Bezug genommen. Schauen Sie sich diese angeblichen Rechnungen unbedingt genau an, da die Betrüger professionell vorgehen und den Anschein eines öffentlichen Schreibens erwecken wollen, z.B. indem der Bundesadler auf das Schrift­stück gedruckt wird.

So können Sie feststellen, ob eine Abzocke vorliegt:

  • Zahlungsempfänger: Dieser ist immer die Justizkasse, in dem uns vorliegenden Schrift­stück ist Zahlungsempfänger eine Firma namens "Agro Engineering".
  • IBAN: Da Sie sich in einem deutschen Register haben eintragen lassen, handelt es sich stets um eine deutsche IBAN, diese beginnt mit DE. Die uns vorliegende IBAN beginnt mit CZ.
  • Rechnungshöhe: Die Kostenhöhe ist viel zu hoch, in dem uns vorliegenden Fall wollten die Betrüger 745,30 Euro haben.
  • Zahlungsfrist: Betrüger wollen Sie verunsichern. Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur einigen Tagen soll Unternehmer drängen, die Rechnung schnell zu bezahlen, in unse­rem Fall waren es nur drei Werktage.

Ob Eintragungen im Transparenzregister, Handelsregister oder ähnliche Register, die Betrü­ger werden immer dreister - und die Schreiben erwecken einen offiziellen Eindruck. Daher ist Vorsicht geboten.

Hinweis:

Wenn Sie ein derartiges Schreiben erhalten, dann zahlen Sie auf gar keinen Fall, sind Sie unsicher, dann übersenden Sie das Schreiben zur Abklärung an Ihren Berater. Sollten Sie bereits bezahlt haben, sollte geprüft werden, ob der Vertrag angefochten werden kann.

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