Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise "poststelle@bzst.bund.de" an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit dem Titel "Dringend!" oder Ähnlichem über die verschiedenen E-Mail-Adressen im Namen des BZSt mit der Aufforderung eine noch nicht gezahlte Steuerstrafe zu bezahlen. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.
Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:
Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben. Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters. Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Hinweis:
Da das BZSt ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird, wird gebeten bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige E-Mails und gegebenenfalls weitere Informationen mit Ihren Kontaktdaten an das BZSt.