Die Verwirrung um die technische Umstellung von Kassensystemen ist weiter groß. Im AUTOHAUS SteuerLuchs vom 15. Juli 2020 haben wir Sie schon darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Auffassung vertritt, dass die Frist zum 30. September 2020 zu beachten ist. Bis dahin müssen nach Ansicht des BMF Kassensysteme um eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ergänzt werden.
Folgende Bundesländer stellen sich aber gegen das BMF:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Danach werden die Finanzverwaltungen der oben genannten Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden,
- wenn die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat)
- oder der Einbau einer cloud-basierten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag ist bei den Finanzämtern nicht zu stellen. Die genauen Bestimmungen müssen für jedes Bundesland gesondert geprüft werden.
Hinweis:
Jeder Unternehmer muss sich jetzt mit der Umrüstung der Kassensysteme beschäftigen, selbst wenn in dem jeweiligen Bundesland die verlängerte Frist gilt. Mit Schreiben vom 18. August 2020 hat das BMF entgegen der oben aufgeführten Bundesländer nochmals auf die Frist Ende September hingewiesen. Es ist eine Schande, dass sich die Finanzverwaltung nicht auf eine bundesweit einheitliche Linie festlegen kann.