Wie wir bereits im AUTOHAUS SteuerLuchs vom 2. Juni 2021 berichteten, hat das Bundesfinanzministerium mit einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien Stellung genommen. Dabei legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, für die zunächst nur eine kurze Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2021 gewährt wurde.
Nicht zuletzt auf Grund umfangreicher Proteste aus der Praxis wurde die Übergangsfrist nun kurzfristig bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Nichtsdestotrotz sind die Auswirkungen auf den Kfz-Handel enorm. Denn in Folge des Schreibens müssen viele Kfz-Händler vermutlich zukünftig ihre Prozesse und Produkte anpassen und/oder zukünftig Versicherungssteuer an den Fiskus melden und entrichten!
In jedem Fall ist daher zunächst zumindest eine Bestandsaufnahme empfehlenswert, welche Sachverhalte im Unternehmen von der neuen Rechtsauffassung betroffen sein können. Denn auch die verlängerte Übergangsfrist ist vor dem Hintergrund einer möglichen Anpassung der Prozesse und der IT eher knapp bemessen.
Hinweis:
Dieses Thema hat höchste Brisanz für die gesamte Kfz-Branche. Daher haben wir in der AUTOHAUS-Ausgabe 11/2021 in der Rubrik Recht + Steuern die bevorstehenden Änderungen durch das neue BMF-Schreiben detailliert dargestellt.