Es ist geplant, dass nicht beratene Einkommensteuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2020 bis zum 31. Oktober 2021 abgeben müssen. Wer einen Steuerberater einschaltet, habe danach Zeit bis zum 31. Mai 2022. Ausgenommen davon seien Forst- und Landwirte.
Grundsätzlich hätten nicht beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2020 eigentlich bis zum 31. Juli 2021 abzugeben und steuerlich vertretene Steuerpflichtige bis Ende Februar 2022.
Für den Veranlagungszeitraum 2019 wurde die Steuererklärungsfrist für beratene Steuerpflichtige bereits gesetzlich um sechs Monate auf den 31. August 2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.
Hinweis:
Die Corona-Pandemie stellt die Steuerpflichtigen und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vor enorme Herausforderungen, daher wird die Verlängerung der Abgabefrist insgesamt begrüßt.