Sind die Zeiten von steuerlichen Nacherklärungen und Verständigung mit dem Finanzamt vorbei? Betrachtet man bestimmte Maßnahmen der Finanzverwaltung des letzten Jahres, so könnte man diesen Eindruck gewinnen. Das Bundesfinanzministerium hat einen Erlass veröffentlicht, in dem es den Beamten Empfehlungen gibt, wie diese einfache Korrekturen von Steuererklärungen von (verdeckten) Selbstanzeigen unterscheiden sollen. Denn die jeweils unterschiedlichen Auswirkungen sind enorm: im ersten Fall werden lediglich sachliche Konsequenzen gezogen und im zweiten Fall wird regelmäßig ein Steuerstrafverfahren gegen die handelnden Personen eröffnet. Letzteres kann zwar unter bestimmten Umständen in der Straffreiheit enden. Nicht zuletzt seit Uli Hoeneß ist jedoch bekannt, dass so etwas aber auch anders ausgehen kann.
Als wesentliches neues Unterscheidungsmerkmal für die beiden vorgenannten Fälle hat die Finanzverwaltung nun erstmals ein so genanntes "innerbetriebliches Kontrollsystem, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient", genannt. Ist ein derartiges System implementiert, so können die Haftungsrisiken für die Unternehmer minimiert werden.
Unabhängig davon ist die Finanzverwaltung auch auf das Institut der Wirtschaftsprüfer zugegangen und hat dieses gebeten, für die Wirtschaftsprüfer Prüfungshinweise zu erarbeiten, welche diese bei der Ausgestaltung und Prüfung von Tax Compliance Management Systemen beachten sollen.
In der Summe ergibt sich also das Bild, dass die Finanzverwaltung einerseits die Einführung innerbetrieblicher Kontrollsysteme hinsichtlich Steuer-Themen empfiehlt und andererseits eine wenn nicht einheitliche, so doch zumindest strukturierte Ausgestaltung dieser steuerlichen Kontrollsysteme angestoßen hat.
Hinweis:
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