Bereits im Herbst 2019 hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms verlautbart, dass die Fördersätze für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge aufgestockt werden sollen. Jüngst hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere und stärkere Förderung habe. Nachdem am gestrigen Dienstag die neu gefasste Richtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt die höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge an diesem Mittwoch (19. Februar 2020) in Kraft.
Die neuen Fördersätze gelten für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Der Umweltbonus soll gleichzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
Elektrofahrzeuge:
- Nettolistenpreis bis 40.000 Euro => Umweltbonus erhöht sich von 4.000 auf 6.000 Euro
- Nettolistenpreis über 40.000 bis 60.000 Euro derzeit / soll auf 65.000 Euro erhöht werden => Umweltbonus erhöht sich von 4.000 Euro auf 5.000 Euro
Plug-In-Hybride:
- Nettolistenpreis bis 40.000 Euro => Umweltbonus erhöht sich von 3.000 auf 4.500 Euro
- Nettolistenpreis über 40.000 bis 60.000 Euro derzeit / soll auf 65.000 Euro erhöht werden => Umweltbonus erhöht sich von 3.000 auf 3.750 Euro
Hinweis:
Der Umweltbonus steigt bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro um 50 Prozent und bei einem Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis voraussichtlich 65.000 Euro (derzeit beträgt der maximal förderfähige Nettolistenpreis 60.000 Euro) um 25 Prozent. Weiterhin teilen sich Automobilindustrie und die öffentliche Hand die Subvention hälftig.