Der Freistaat Bayern will im Juni einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes stellen.
Unter anderem will Bayern erreichen, dass es künftig höhere Freibeträge gibt, wenn etwa ein Familienheim vererbt wird. So müssen in Bayern oftmals Erben das geerbte Haus veräußern, um die Steuer bezahlen zu können.
Daher fordert Bayern:
- eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge,
- eine Senkung der Steuersätze und
- eine Öffnung für eine Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Seit dem Jahr 2008 sind die Freibeträge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nicht mehr erhöht worden. Folgende Freibeträge gibt es:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000,- Euro
- Kinder 400.000 Euro
- Enkel 200.000 Euro
- Eltern, Großeltern (nur bei Erbschaft) 100.000 Euro
- Personen der Steuerklasse II 20.000 Euro
- Personen der Steuerklasse III 20.000 Euro
Im Gegenzug sind seit 2008 die Boden- und Immobilienpreise sowie die Inflation enorm gestiegen.
Weiterhin verweist die bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Damals hätten die Karlsruher Richter den Bundesgesetzgeber verpflichtet, sich bei den Freibeträgen der Steuerklasse I - diese betreffen die engsten Familienangehörigen - an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Diese Vorgabe sei jedoch seit der Erbschaftsteuerreform 2008 nicht mehr berücksichtigt worden. Daher sei jetzt der Zeitpunkt für Reformen.