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AUTOHAUS SteuerLuchs: Bonuszahlungen bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

08.04.2020 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Bonuszahlungen bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Lux-Krönig und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Einige Firmen haben bereits angkündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten in der Corona-Krise belohnen zu wollen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Krisen-Prämien bis zu einer gewissen Höhe nicht fällig.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat Anfang April mitgeteilt, dass Bonuszahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozial­versicherungsfrei sind.

Nach Angaben des Ministeriums sollen die Arbeitnehmer belohnt werden, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steu­erfreiheit aber für alle Arbeitnehmer.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstüt­zungen zusätzlich zum ohnehin geschul­deten Arbeitslohn geleistet werden. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 erhal­ten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärte: "Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu wür­digen. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäf­tigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen."

Hinweis:

Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Ver­ständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Voll­ständigkeit der be­reitgestellten Informationen übernehmen können.

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