Das Bundesministerium der Finanzen hat Anfang April mitgeteilt, dass Bonuszahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Nach Angaben des Ministeriums sollen die Arbeitnehmer belohnt werden, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit aber für alle Arbeitnehmer.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 erhalten.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärte: "Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen."
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