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Bundesegierung für Reparaturklausel: Kfz-Ersatzteile sollen günstiger werden

14.05.2019 13:27 Uhr
Reparaturklausel im Designrecht: Die Bundesregierung will den Teilemarkt öffnen.
© Foto: loraks/Fotolia

Die große Koalition will den Teilemarkt für freie Hersteller öffnen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reparaturklausel im Designrecht vor - wodurch sichtbare Komponenten nachgebaut werden dürfen.

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Sichtbare Fahrzeugteile wie Kotflügel, Windschutzscheiben und Motorhauben sollen nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dafür will die große Koalition den Ersatzteilmarkt für freie Hersteller öffnen - ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. "Autofahrer brauchen günstige Alternativen zu den Ersatzteilen der großen Automobilhersteller", sagte Barley der Deutschen Presse-Agentur. "Sie können ihr Auto in Zukunft günstiger reparieren und länger nutzen."

Mit dem Gesetzentwurf, der der dpa vorliegt, soll eine Reparaturklausel im Designrecht eingeführt werden. Bisher ist der Nachbau karosserieintegrierter Ersatzteile für Zulieferer untersagt, denn die Hersteller können sich auf einen Designschutz berufen. Barley will nun eine Ausnahme einführen: Wenn das Teil zur Reparatur verwendet wird, soll der Designschutz wegfallen. Die Gesetzesänderung sorge "für mehr Wettbewerb und günstige Preise auf dem Ersatzteilmarkt", sagte die Ministerin.

Auch der ADAC erwartet, dass Reparaturen dadurch günstiger werden. "Damit wird eine Liberalisierung des Marktes für Kfz-Ersatzteile möglich", hieß es. Verbraucher könnten künftig zwischen originalen Ersatzteilen und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Herstellern wählen. (dpa)

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