Die gegenständliche Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. Januar 2023 (AZ: 2 O 6786/21) gilt als besonders relevant, da bei geleasten oder finanzierten Autos die Eigentumsfrage eine große Rolle spielt. Von daher hielt das LG auch klipp und klar fest: "Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen vor einer Zahlung die genauen Eigentumsverhältnisse prüfen."
Im konkret verhandelten Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, ging es um einen Schadensersatzanspruch nach einem Unfall. Die Leasinggeberin wollte Kosten für Reparaturen und für den Wertverlust eines Fahrzeugs der Marke BMW erstattet bekommen. Die Versicherung hatte jedoch bereits an eine dritte Firma gezahlt, und zwar auf Anweisung eines Leasingnehmers, der allerdings gar nicht dazu berechtigt war. Es stellte sich heraus, dass dieser Leasingnehmer nie wirklich das Auto besessen hatte.
Urteil schützt Leasinggeber und Autofahrer
Das Gericht machte daraufhin deutlich, dass eine Kfz-Versicherung sich nicht auf Zahlungen berufen könne, die sie ohne gründliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse geleistet habe. Sie müsse "aktiv klären, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört", bevor sie Ansprüche reguliere.
Für Leasinggeber und Autofahrer bedeutet das Urteil eine wichtige Absicherung: Versicherungen müssen im Schadensfall genau prüfen, an wen sie zahlen. Dies schützt die Rechte der Eigentümer und verhindert, dass Gelder fälschlicherweise ausgezahlt werden.