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Arbeitskreis II: Automatisiertes Fahren – Haftungsfragen werden klarer

08.02.2015 12:43 Uhr
Arbeitskreis II: Automatisiertes Fahren – Haftungsfragen werden klarer
FAS sind die Basis für das automatisierte Fahren, das schrittweise kommt. Bosch hat bereits das hochautomatisierte Fahren im Blick, bei dem der Fahrer das Kfz nicht mehr ständig überwachen muss. Mit dem Bosch-Autobahnpiloten fahren Autos 2020 automatisch von Auffahrt bis Abfahrt. Im Laufe des darauffolgenden Jahrzehnts bewältigen sie vollautomatisiert alle Fahrsituationen.
© Foto: Robert Bosch GmbH

Der rechtliche "Nebel" auf dem Weg zur autonomen Fahrt lichtet sich. In Goslar ging der Arbeitskreis II des Deutschen Verkehrsgerichtstages sogar so weit, dass der Fahrer im "hochautomatisierten" Zeitalter von Sanktionen und Haftungsfragen freigestellt werden soll.

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Die Resolution, welche nun an den deutschen Gesetzgeber weitergereicht wird, hat inhaltlich folgenden Wortlaut:

"Automatisiertes Fahren kann wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beitragen, einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und den Fahrkomfort erhöhen. Daher ist seine technologische Entwicklung aktiv voranzutreiben und wissenschaftlich zu begleiten. Bei Bedarf ist der Rechtsrahmen anzupassen. Dabei gilt es, die Gesellschaft in diesen Prozess einzubinden.

Für eine vollständige oder dauerhafte Ersetzung des Fahrers durch ein System genügt die derzeitige Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 nicht. Ob dies auch für fahrfremde Tätigkeiten gilt, ist unklar. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, für Klarstellung zu sorgen.

Der Fahrer muss selbst entscheiden können, ob er solche Systeme nutzen möchte. Abschaltbarkeit und Übersteuerbarkeit sind zu gewährleisten, wobei der menschlichen Fähigkeit, das funktionierende System über einen längeren Zeitraum zu überwachen, natürliche Grenzen gesetzt sind. Dies muss technisch aufgegriffen und normiert werden.
Der Fahrzeugführer muss jederzeit wissen, in welchem Automatisierungsgrad sich das Fahrzeug befindet und welche Handlungs- und Überwachungsanforderungen bestehen. Zusätzliche Systeme, die dem Fahrer Probleme an den Fahrsystemen melden, ihn bei der Problembehandlung unterstützen und Fehlgebrauch entgegenwirken, können die Sorgfaltsanforderungen an den Fahrer nach und nach verringern.

Ab dem hochautomatisierten Fahrbetrieb ist der Fahrer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Sanktionen und der Fahrerhaftung frei zu stellen. Der Opferschutz darf darunter nicht leiden. Zur Klärung von Haftungsansprüchen nach Schadensfällen in jeglichem automatisierten Fahrbetrieb müssen Systemhandlungen und Eingriffe des Fahrers beweissicher dokumentiert werden. Datenschutz und Datensicherheit sowie Transparenz für den Nutzer sind dabei zu gewährleisten.

Gegen vorhersehbaren und gefährlichen Fehlgebrauch müssen technische Maßnahmen ergriffen werden. Gegen Manipulationen von außen ist entsprechend dem Stand der Technik Vorsorge zu treffen.

Zur Akzeptanzsteigerung beim Nutzer ist eine selbsterklärende Bedienung unumgänglich."   (wkp)

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