Raser sollen aus Sicht von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit drastisch höheren Geldbußen zur Vernunft gebracht werden. "Wer 20, 30 oder noch mehr km/h zu schnell fährt, muss eine Strafe zahlen, die im Bereich von 1.000 Euro liegt", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). Der größte Teil der jährlich 3500 Verkehrstoten in Deutschland sei Opfer zu hoher Geschwindigkeit. Bisher liegt das höchste Bußgeld bei 680 Euro. Damit Autos vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen langsamer fahren, will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch den Weg für mehr 30-Zonen auf Durchgangsstraßen ebnen.
Strafe müssten so hoch sein, dass sie Temposünder "bis ins Mark" treffen, forderte Pistorius. Er will das Thema bei der am Mittwoch beginnenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf den Tisch bringen, wie ein Ministeriumssprecher in Hannover sagte. Konkrete Forderungen mit festgeschriebenen Zahlen gibt es noch nicht. Pistorius will das Thema aber grundsätzlich erörtern. Mit Blick auf Geringverdiener wäre aus Sicht des Ministers eine Staffelung der Bußgelder nach Einkommen denkbar. Unabhängig davon sollten Strafzahlungen für Verstöße in Baustellen verdoppelt werden.
Tempoverstöße außerorts kosten momentan bei einer Überschreitung von 21 bis 30 Kilometern pro Stunde (km/h) 80 Euro. Extremraser, die 70 km/h zu schnell sind, müssen 600 Euro zahlen und den Führerschein für drei Monate abgeben. Innerorts werden dann sogar 680 Euro fällig.
Der Autofahrerclub ADAC begrüßte es, dass über Verkehrssicherheit diskutiert wird. Eine Anhebung der Bußgelder allein hätte aber nicht die abschreckende Wirkung, sagte ein Sprecher. Das erst 2014 reformierte System aus Geldbußen, Fahrverboten und Punkten habe sich bewährt. Die Gewerkschaft der Polizei hält höhere Bußen dagegen für sinnvoll. Das Geld müsse aber in Verkehrssicherheitsarbeit fließen.
Konkrete Vorgaben für mehr Tempo 30
An Schulen, Kitas und Seniorenheimen sollen die Länder künftig auch auf Hauptverkehrsstraßen leichter Tempo-30-Zonen anordnen können. Darauf zielt eine Verordnung, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch ins Bundeskabinett vorlegt. Diese Abschnitte sollen aber "in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge" begrenzt sein, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage. Tempo 30 soll außerdem soweit möglich auf Öffnungszeiten zum Beispiel einer Kita oder Schule beschränkt werden. Dies erhöhe die Akzeptanz bei Autofahrern.
Dobrindt sagte der dpa: "Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz." Vor allem vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen sei größere Vorsicht geboten. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren." Die Straßenverkehrsbehörden könnten daher verstärkt Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten. Zuständig dafür sind die Länder. Bei großen Straßen muss bisher aber erst aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts Tempo 50.
Einzelfallprüfungen weiter erforderlich
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht keinen Automatismus für Tempo-30-Zonen vor. Nötig bleiben Einzelfallprüfungen. Berücksichtigt werden soll dabei, dass Autofahrer nicht von den Durchgangsstraßen auf Wohngebiete ausweichen oder Taktfahrpläne von Bussen ausgebremst werden. Bei Tempobeschränkungen müssen auch nicht unbedingt beide Fahrspuren einer breiten Straße gleich behandelt werden.
Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder bis acht Jahre künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Dies soll die Aufsichtspflicht erleichtern, heißt es in der Vorlage. "Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen."
E-Bikes auf Radwegen
Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können – außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild "E-Bikes frei". Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).
Leichter zu merken sein sollen die Regeln für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten ist – also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben. (dpa)
Jan Kretzschmar