Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) muss nach einem Zeitungsbericht seinen Gesetzentwurf zur Pkw-Maut nachbessern. Die Bürokratiekosten sind laut einer Stellungnahme des Normenkontrollrates der Bundesregierung nicht konkret genug dargelegt, wie die "Saarbrücker Zeitung" (Freitag) berichtet. Einige Details seien unklar. "Insgesamt ist die Darstellung des Erfüllungsaufwandes nicht ausreichend transparent", heiße es in dem Papier. Der Normenkontrollrat untersucht Gesetze auf unsinnige Vorschriften und bürokratische Kosten.
Eingeführt werden soll die Maut im Jahr 2016. Dobrindt plant für den Aufbau des Pkw-Mautsystems mit Kosten von 337 Millionen Euro. Der laufende Betrieb soll rund 195 Millionen Euro jährlich kosten. Nach Abzug aller Kosten erwartet das Ministerium rund 500 Millionen Euro im Jahr von ausländischen Fahrern. Die Ausgaben seien im Gesetzesentwurf jedoch nur "zusammenfassend" dargestellt, bemängelt das Gremium.
Die Maut soll unterm Strich nur von ausländischen Fahrern gezahlt wird. Autobesitzer aus dem Inland sollen das Geld voll über eine geringere Kfz-Steuer zurückbekommen. Kontrolliert werden soll die Mautpflicht über einen elektronischen Abgleich der Nummernschilder.
Datenschutzbeauftragte lehnen Pläne für Maut-Kontrolle ab
Kritik kommt deswegen auch von Deutschlands Datenschützern. Sie verlangen bei der geplanten Pkw-Maut einen Verzicht auf die elektronische Erfassung der Kennzeichen. "Das Projekt einer nicht zuletzt nutzungsunabhängigen Pkw-Maut darf nicht dazu führen, dass Bewegungsdaten von Millionen von Verkehrsteilnehmern erhoben und gespeichert werden", erklärte der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, Johannes Caspar aus Hamburg. In einer Entschließung machten sich die Datenschützer am Freitag stattdessen für Vignetten als "mildere und gleichermaßen effektive Mittel zur Kontrolle" stark.
Die Datenschützer sprachen sich gegen ein zentrales Register beim Kraftfahrtbundesamt und auch gegen eine Datei aller mautpflichtigen Autobahnnutzungen beim Bundesamt für Güterverkehr aus. "Allein die Möglichkeit, sich die Infrastrukturabgabe für gänzlich ungenutzte Pkw erstatten zu lassen, rechtfertigt nicht die vorgesehene elektronische Erfassung und sogar dauerhafte - bis zu 13 Monate währende - Speicherung von Bewegungsdaten in Deutschland zugelassener Pkw." Zudem warnten die Datenschützer vor einer Beteiligung privater Betreiber an der Erhebung und Überwachung der Pkw-Maut. (dpa)
Püferle