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Justizminister Maas: Mit Mautdaten sparsam umgehen

03.11.2014 10:57 Uhr
Justizminister Maas: Mit Mautdaten sparsam umgehen
Das BKA kann sich eine Nutzung von Mautdaten bei der Fahndung nach Schwerkriminellen vorstellen. Doch da will Verkehrsminister Dobrindt nicht mitmachen.
© Foto: Toll Collect

Was wird aus Daten, die bei den Kontrollen der geplanten Pkw-Maut anfallen würden? Verkehrs- und Justizminister wollen eine absolute Zweckbindung. Ein anderes Ressort hält sich vorerst bedeckt.

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Angesichts von Datenschutz-Bedenken bei der geplanten Pkw-Maut will auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf strikte Vorgaben pochen. "Es darf keinen gläsernen Autofahrer geben", sagte Maas am Montag. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) habe Recht, dass Kontrolldaten nur für die Maut genutzt und nicht an unbeteiligte Behörden weitergegeben werden dürften.

"Die 40 Millionen deutschen Autofahrer haben ein Anrecht darauf, dass mit ihren Daten so sparsam wie möglich umgegangen wird", sagte Maas. Das Innenministerium, das ebenfalls an der Beratung über den Maut-Gesetzentwurf in der Bundesregierung beteiligt ist, äußerte sich vorerst nicht näher zum Thema.

"Dass aus polizeifachlicher Sicht vielfach eine Nutzung von Mautdaten auch zu anderen Zwecken befürwortet wird, ist keine neue Position", sagte ein Sprecher des Innenressorts in Berlin. "Wir nehmen das zunächst einmal zur Kenntnis." Vorerst solle der Entwurf geprüft werden. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, hatte sich dafür ausgesprochen, Mautdaten in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" auch für die Fahndung zu nutzen.

Dobrindt bekräftigte in der "Süddeutschen Zeitung" (Montag): "Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden." Kontrolliert werden soll die Maut über einen elektronischen Abgleich von Pkw-Kennzeichen direkt vom Straßenrand aus, wie dies bereits bei der Lkw-Maut läuft. Details der Technik sind offen. Klebe-Vignetten aus Papier als Nachweis der bezahlten Maut soll es nicht geben.

Kontrollen zunächst nur auf Autobahnen?

Konkret könnten sich die Kontrollen "zunächst auf Bundesautobahnen konzentrieren", wie es im Entwurf heißt. Nur dort sollen Fahrer aus dem Ausland mautpflichtig sein. Vorerst kein akuter Kontrollbedarf wird demnach auf Bundesstraßen gesehen. Für Inländer soll die Gebühr auch dort fällig werden. Sie können die Maut aber nicht prellen, da für sie automatisch eine Jahresgebühr verbucht werden soll.

Die Kommunen befürchten negative Auswirkungen der Maut. «Ausländer werden auf Bundes-, Kommunal- und Landstraßen ausweichen und dadurch Staus und Umweltbelastungen auslösen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den "Ruhr Nachrichten" (Montag). Da nur Fernstraßen des Bundes mautpflichtig werden sollen, dürfte es schwierig sein, die Kommunen an Einnahmen zu beteiligen. "Wir werden wahrscheinlich nichts abbekommen", sagte Landsberg.

Aufbau soll 337 Millionen Euro kosten

Eingeführt werden soll die umstrittene Maut im Jahr 2016. Für den geplanten Aufbau des Systems rechnet Dobrindt mit Kosten von 337 Millionen Euro. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Der Großteil, rund 276 Millionen Euro, wird als einmalige Vergütung für einen privaten Betreiber angesetzt, um ein Maut-Erhebungssystem zu errichten. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg sollen technische Voraussetzungen geschaffen werden, was zehn Millionen Euro kosten dürfte. Zum Aufbau von Kontrolleinrichtungen sind 51 Millionen Euro vorgesehen.

Der laufende Maut-Betrieb soll rund 195 Millionen Euro jährlich kosten. Darin sind 410 neue Stellen für Kontrollen und 84 neue Stellen beim Kraftfahrt-Bundesamt enthalten. Nach Abzug aller Kosten erwartet Dobrindt rund 500 Millionen Euro im Jahr an Extra-Einnahmen für die Sanierung der Straßen. (dpa)

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KOMMENTARE


Emi

03.11.2014 - 21:02 Uhr

Interessanter als die Versprechen der Politiker ist doch, was tatsächlich im Gesetzentwurf steht. Und das ist schockierend: 13 Monate sollen alle Bewegungsprofile gespeichert werden - mit Fotos! Siehe http://www.cr-online.de/blog/2014/11/01/das-maut-gesetz-analysiert-13-monate-vorratsdatenspeicherung-auf-den-strassen/


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