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NO2-Grenzwerte: Baden-Württemberg will höchstrichterliche Klärung

17.04.2019 14:09 Uhr
Schadstoffausstoß Pkw Studie
Müssen nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg Dieselfahrer jetzt wieder zittern?
© Foto: Daimler

Mit einer Gesetzesänderung wollte die Bundesregierung viele Fahrverbote vermeiden. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg spielt nicht mit.

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In der Debatte um Luftverschmutzung in Städten will Baden-Württemberg Rechtsunsicherheiten bei der Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten höchstrichterlich klären lassen. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter im Jahresmittel verbindlich sei. In Reutlingen waren es im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm. In der nun veröffentlichten Begründung heißt es, die vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zur Luftverbesserung seien in ihrer Wirkung zu unsicher. Die Stadt wolle zu Unrecht auf Diesel-Fahrverbote verzichten, so die Richter. Das Ziel, den Grenzwert schnellstmöglich zu erreichen, dürfe nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung des Bundes relativiert werden (Az.: 10 S1977/18).

Die große Koalition im Bund hatte in einem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz festgelegt, dass Fahrverbote in der Regel nur dann verhältnismäßig seien, wenn die Belastung über 50 Mikrogramm liegt – weil bei einer geringeren Überschreitung andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert schnell einzuhalten. So wollen Union und SPD die Zahl der Fahrverbote möglichst gering halten.

"Ohrfeige für die Bundesregierung"

Mit dem jüngsten VGH-Urteil sieht sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in seiner Haltung bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: "Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen." Der Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, wertete das VGH-Urteil als "Ohrfeige für die Bundesregierung". (dpa)

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

17.04.2019 - 15:05 Uhr

Sorry warum 50 Mikrogram?! Wenn der rechtsverbindliche Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lt. der EU liegt. Diese Klatsche war zu erwarten, daher ist das in der Tat eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Noch einmal zum mitschreiben: EU Recht steht über Bundes bzw. auch Landesrecht. Eine eigenmächtige Gesetzesänderung (durch die BRD) ohne mit der EU abzustimmen, kann in diesem Fall nur mit einer Niederlage enden.


Alter Zausel

17.04.2019 - 20:03 Uhr

Was im "Muster Ländle" BADEN-WÜRTTEMBERG abgeht ist unfassbar !! Dem Stammsitz von Mercedes u. Porsche !! Da wird GRÜN gewählt ! Verstehe ich nicht !! Und - DIESEL Fahrverbote sind meiner Meinung nach immer unverhältnismäßig - weil die willkürlich festgelegten Grenzwerte ebenso wie die Wahl der Messstellen eine Farce sind. Das geht doch alles an der Realität u. dem wirklichen Leben vorbei ! DENN NIE WAREN DIE AUTOS SAUBERER & SPARSAMER ALS HEUTE !! Aber so ist das wenn weltfremde GRÜNE gewählt werden - da darf auch gerne eine Schlüsselindustrie den Bach runtergehen - denn DEREN Rente ist ja sicher !! Aber eines ist auch sicher: das e Auto ist weder uneingeschränkt nutzbar (Reichweite, Anhängelast, Ladeinfrastruktur) noch umweltfreundlich.


Heinz Schwiertz

20.04.2019 - 16:19 Uhr

Wenn “die EU” eine Regierung stellt, in der nicht gewählte, verbeamtete Entscheider für alle angehörigen Länder verbindliche Gesetze erlässt, wofür braucht es dann noch Länderregierungen?(Natürlich ist die nur satirisch gemeint)


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