Jetzt ist es quasi amtlich: Die Absicht der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, "ist kaum zu realisieren". Diese Einschätzung hat der Bundesrat nach seiner Sitzung am 7. November zu Protokoll abgegeben. Die Länderkammer machte gleichzeitig deutlich, dass sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge "kritisch" sieht. Daher hat sie ihn mit eigenen Anregungen versehen und zurück gegeben. Nach den Plänen der Regierung sollten E-Autos künftig bestimmte Sonderrechte im Straßenverkehr eingeräumt werden. Das aber ist ohne eine gesetzliche Vorgabe nicht möglich.
Als Anreiz zum Kauf eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs hatte die Regierung erwogen, in den Städten die rechtlichen Möglichkeiten für reservierte E-Parkplätze an Ladestationen zu schaffen, für E-Autos die Parkgebühren zu ermäßigen oder nicht zu erheben und Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen zu gewähren.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch nach Meinung des Bundesrates nicht geeignet, den Kauf von Elektroautos anzukurbeln. Deshalb bittet die Länderkammer darum, für Fahrzeugflotten kurzfristig Anreize zur Umstellung auf E-Modelle vorzuschlagen. Zudem sollten Carsharing-Fahrzeuge verstärkt privilegiert werden, weil diese besonders umweltfreundlich seien. Der Bundesrat hatte sich bereits vor einem Jahr ohne zählbaren Erfolg mit einem eigenen Gesetzentwurf für die bessere Förderung von E-Fahrzeugen eingesetzt. (mid/wp)
Michael Kühn
hans
K. Wempe