Im Streit zwischen Grünen und FDP um die Besteuerung von Dienstwagen hat die Grünen-Fraktionsspitze einen Kompromiss vorgeschlagen. Die Pauschalbesteuerung, das sogenannte Dienstwagenprivileg, solle zwar nicht gestrichen, aber stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt werden, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich zuvor gegen den Vorschlag der Grünen gestemmt, die pauschale Versteuerung von Dienstwagen zu beschneiden, um einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket zu finanzieren.
Das Bundesfinanzministerium wies den neuen Vorschlag am Dienstag zurück. Bei der Pauschalbesteuerung werde die Klimawirkung bereits berücksichtigt, denn Hybrid- und Elektroautos würden gefördert, hieß es aus dem Ministerium. "Dies ist sinnvoll, weil so klimafreundliche Fahrzeuge in die Flotte als Neuwagen kommen, die später günstigere Gebrauchtwagen sind." Bei allen anderen Fahrzeugen gebe es keine Subvention, sondern eine Steuervereinfachung. Würde diese abgeschafft, seien keine Mehreinnahmen zu erwarten.
Top-10-Flottenautos (1. Halbjahr 2022)
BildergalerieFörderung von Oberklassewagen
Dröge dagegen argumentierte: "Mit der steuerlichen Förderung von Dienstwagen werden vor allem Oberklassewagen mit hohem Spritverbrauch gefördert." Das sei "weder klimapolitisch zeitgemäß, noch mit Blick auf die öffentlichen Finanzen gerecht." Mit einer Kopplung des absetzbaren Anteils an die Emission könnten dagegen Anreize zum Klimaschutz und Energiesparen gesetzt werden. "Das heißt: Je umweltfreundlicher ein Dienstwagen ist, desto besser wirkt sich das für Unternehmen und Mitarbeitende aus."
Führende Politiker der Grünen hatten in einem Konzeptpapier zwei Tickets als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket vorgeschlagen: ein Regionalticket für 29 Euro und ein bundesweit gültiges Ticket für 49 Euro im Monat. Beide sollen weiterhin nur für den Nah- und Regionalverkehr gelten. Zur Finanzierung wollen die Grünen das Dienstwagenprivileg beschneiden, mit dem Unternehmen Kosten für Firmenwagen steuerlich absetzen können.
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen kann, hat einen sogenannten geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Wird kein Fahrtenbuch geführt, liegt die Besteuerung bei monatlich pauschal einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Laut Umweltbundesamt liegt der tatsächliche geldwerte Vorteil für den Nutzer aber häufig deutlich höher.