Weil es in Stuttgart weiterhin keine flächendeckenden Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel gibt, muss das Land Baden-Württemberg das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld von 25.000 Euro bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, wie es am Freitag mitteilte. Es sei zudem nicht möglich, das Verfahren vorläufig ruhen zu lassen. Darum hatte das Land gebeten - die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld erwirkt hatte, war aber dagegen.
Eine Beschwerde der DUH, mit der diese noch schärfere Maßnahmen bis hin zur Zwangshaft verlangt hatte, lehnten die Richter allerdings ebenfalls als unbegründet ab. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar (10 S 461/20). (dpa)
Detlef Rüdel