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Gericht: Baden-Württemberg muss Diesel-Zwangsgeld zahlen

15.05.2020 09:16 Uhr
Gericht: Baden-Württemberg muss Diesel-Zwangsgeld zahlen
Seit dem 1. Januar 2020 gilt auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Stadtgebiet ein Verkehrsverbot für alle Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5 und schlechter.
© Foto: picture alliance/Bernd Weißbrod/dpa

Die DUH hatte wegen fehlender flächendeckender Fahrverbote in Stuttgart ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg erwirkt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dies nun bestätigt und damit eine Beschwerde abgewiesen.

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Weil es in Stuttgart weiterhin keine flächendeckenden Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel gibt, muss das Land Baden-Württemberg das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld von 25.000 Euro bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, wie es am Freitag mitteilte. Es sei zudem nicht möglich, das Verfahren vorläufig ruhen zu lassen. Darum hatte das Land gebeten - die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld erwirkt hatte, war aber dagegen.

Eine Beschwerde der DUH, mit der diese noch schärfere Maßnahmen bis hin zur Zwangshaft verlangt hatte, lehnten die Richter allerdings ebenfalls als unbegründet ab. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar (10 S 461/20). (dpa)

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

15.05.2020 - 16:47 Uhr

Sich über geltendes Recht hinweg zu setzen ist schon ziemlich heftig. Damit nicht genug, nunmehr auch noch 25.000,-€ Zwangsgeld bezahlen zu müssen, ist eine Schande und Peinlichkeit, die nicht zu überbieten ist. Hier sollte und muss der verkehrspolitische Minister im Land BaWü diese 25.000,-€ bitte selbst bezahlen, und nicht der Steuerzahler. Diese Strafzahlung wäre vermeidbar gewesen.


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