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CDU: Maas-Musterklageentwurf hilft Verbrauchern nicht

01.08.2017 07:35 Uhr
Würden Musterfeststellungsklagen den Verbrauchern im Dieselskandal überhaupt helfen?
© Foto: Thomas Jansa - Fotolia

Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wären Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich.

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Die Union hat Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeworfen, sein Entwurf für Musterfeststellungsklagen helfe den Verbrauchern im Dieselskandal nicht weiter. Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Maas-Entwürfe "sehen vor, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern."

Die CDU-Politikerin wies darauf hin, die Unionsfraktion habe bereits im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert. "Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen", sagte sie. Bei einer solchen Klageform können sich mehrere betroffene Verbraucher zusammenschließen, um gemeinsam und ohne hohes Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen - insbesondere gegen große Konzerne.

Maas hatte der dpa gesagt, eine Musterfeststellungsklage "könnte den Autokäufern in Deutschland bereits offenstehen, wenn CDU/CSU sie nicht in der laufenden Wahlperiode blockiert hätten". Vor allem dem Verkehrsministerium von Alexander Dobrindt (CSU) hielt er vor, die Einführung bislang verhindert zu haben.

Maas hatte auf CSU-Chef Horst Seehofer reagiert, der sich im ZDF angesichts des Dieselskandals nun offen für die Möglichkeit solcher Gruppenklagen gezeigt hatte. (dpa)

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