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Bußgelder: EU-Knöllchen meist folgenlos

01.11.2011 07:54 Uhr
Bußgelder: EU-Knöllchen meist folgenlos
Das EU-Knöllchen ist momentan noch ein Einzelfall und längst nicht, wie zunächst befürchtet, die Regel.
© Foto: Kai-Uwe Knoth/ ddp

Der EU-weite Strafzettel bleibt bisher eine Randerscheinung. Laut ADAC sind bislang erst sehr wenige Bescheide aus den Niederlanden durch die deutschen Behörden eingetrieben worden.

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Die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern läuft schleppend. Wie der Automobilclub ADAC mitteilte, ist das EU-Knöllchen in Deutschland momentan noch ein Einzelfall und längst nicht, wie zunächst befürchtet, die Regel. So seien bislang erst sehr wenige Bescheide aus den Niederlanden durch die deutschen Behörden eingetrieben worden.

Die Hürden für den Strafzettel, der seit einem guten Jahr existiert, sind hoch. So können erst Bußgelder von mindestens 70 Euro (inklusive der Verfahrenskosten) in Deutschland vollstreckt werden. Zusätzlich muss das Knöllchen in Deutsch verfasst und darf nicht in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein.

Nur so sei gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von ihren Rechten wie dem Einspruch form- und fristgerecht Gebrauch machen können. Die Tatsache, dass bislang kaum die EU-weiten Strafen eingetrieben worden sind, seien keineswegs als Freibrief zu verstehen, warnt der Autoclub. Die Verfahren sind langwierig, sodass sich die Zahl der tatsächlichen Europa-Strafzettel schnell vergrößern könnte. Schließlich endete eben erst die Reisesaison 2011, so die Prognose der Rechtsexperten. (rs)

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