Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbanden könnte es in Frankfurt ab Februar 2019 ein Diesel-Fahrverbot geben. Das Land Hessen will dies nicht akzeptieren. Es habe die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden beantragt, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs am Montag in Kassel.
Um das zu verhindern, schlage man "zusätzliche Instrumente" vor, erklärte das hessische Umweltministerium: die Einrichtung zusätzlicher Busspuren im Innenstadtbereich, die Ausweitung und Optimierung von Park & Ride-Flächen rund um das Stadtgebiet und die Einrichtung sogenannter Pförtnerampeln, die den Verkehrszufluss in die Stadt besser regulierten.
"Diese Maßnahmen sind nach Auffassung des Landes notwendig, um ein flächendeckendes Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in Frankfurt noch verhindern zu können, so wie es das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil im September gefordert hat", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Man habe die Stadt Frankfurt über die Vorhaben und die Prozessstrategie unterrichtet. Wann über das Berufungsverfahren entschieden wird, dazu machte der Verwaltungsgerichtshof keine Angaben. (dpa)