Zehntausende Dieselfahrer können sich ab der kommenden Woche der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen anschließen. Dann wird nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. "Es geht voran", sagte Vorstand Klaus Müller am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Dieselfahrer, die sich gegen eine Einzelklage entschieden, hätten nun die Möglichkeit, "ohne Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen". Die Verbraucherschützer klagen stellvertretend für die Betroffenen des Diesel-Skandals gegen Volkswagen. Sie wollen erreichen, dass diese für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden.
Volkswagen weist die Forderungen zurück, da die Autos genehmigt, technisch sicher und fahrbereit seien. Die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.
Mitmachen können alle Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann sich kostenlos eintragen.
Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer der Musterfeststellungsklage anschließen. (dpa)