Der neue harte Lockdown ab dem kommenden Mittwoch ist beschlossene Sache. Damit müssen - wie schon im Frühjahr - die Showrooms in den deutschen Autohäusern wieder schließen, während die als systemrelevant geltenden Werkstätten weiter geöffnet bleiben dürfen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist davon sichtlich nicht begeistert, akzeptiert die Entscheidungen aber zähneknirschend. "Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen", erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski in einer Mitteilung des Verbands. Es sei den Kunden gegenüber allerdings schwer vermittelbar, dass nun infolge der unterschiedlichen Einstufung von Vertrieb und Service quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und leerem Verkaufsraum wieder Flatterbänder gespannt werden müssten.
Abgesehen von dieser Problematik sieht der ZDK noch eine Reihe weiterer offener Fragen und handfester Probleme. Beispielsweise konterkariert der Beschluss aus Sicht des Verbandes die Mehrwertsteuersenkung, weil er den Autokauf verhindert. Dadurch könne der zum Jahresende erwartete Nachfrageschub kurz vor dem Ende der Mehrwertsteuersenkung nicht mehr zum Tragen kommen. Viele Händler hätten auf den Kaufanreiz in ihrer Planung jedoch vertraut.
Zulassungsstellen sollen unbedingt offen bleiben
ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn blickt darüber hinaus mit Sorge auf die Situation in den Zulassungsstellen. Diese dürften nun auf gar keinen Fall ihren Betrieb herunterfahren oder gar ganz einstellen. Denn so wie es derzeit aussehe, dürfe online weiter verkauft werden. Und bereits verkaufte Fahrzeuge dürften vielerorts weiterhin ausgeliefert werden. Damit die Käufer noch in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung kommen können, müsse das nach geltender Rechtslage aber noch im ablaufenden Jahr passieren.
Unabhängig davon sprachen sich Karpinski und Peckruhn in der Mitteilung dafür aus, die Mehrwertsteuersenkung im Idealfall über den 31. Dezember hinaus zu verlängern. Alternativ schlägt der ZDK vor, die reduzierte Mehrwertsteuer auch dann anwenden zu dürfen, wenn das Bestelldatum vor dem ersten Januar liegt, obwohl die Auslieferung erst 2021 stattfindet. Eine weitere Möglichkeit sei, den § 27 Abs. 1 S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) befristet auszusetzen. Dadurch könnten 2020 geleistete Anzahlungen auch bei Leistungserbringung nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16 Prozent unterworfen bleiben. Diese Forderungen hatte der ZDK bereits Ende November gegenüber Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu Sprache gebracht, bis dato aber keine Antwort erhalten. (aw)
Mehr über den ab Mittwoch geltenden Lockdown finden Sie hier: www.autohaus.de/nachrichten/harter-corona-lockdown-ab-mittwoch-auch-autohandel-muss-wieder-zusperren-2693478.html
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