Im "Dieselgate"-Verfahren in den USA gibt Richter Charles Breyer Volkswagen und den Klägern noch mehr Zeit für einen Kompromissvorschlag. Breyer verschob in der Nacht zum Donnerstag die Frist, bis zu der die Details eines Vergleichs bei Gericht eingereicht werden müssen, um eine Woche auf den 28. Juni. Das gilt sowohl für eine Einigung mit den Klägeranwälten als auch für Übereinkünfte mit dem US-Justizministerium und der US-Handelskommission.
Breyer begründete die Verschiebung mit der "höchst technischen Natur" der Gespräche. Bis zum 26. Juli will der US-Richter dann bekanntgeben, ob sein Gericht dem vorgeschlagenen Vergleich zustimmt.
Obwohl das zusätzliche Zeitpolster allen Beteiligten mehr Raum verschafft, löste die erneute Verschiebung im VW-Aufsichtsrat nicht gerade Begeisterung aus. Im Gegenteil: Sie sei sehr ärgerlich, denn dadurch werde die in der kommenden Woche anstehende Hauptversammlung noch ungemütlicher. Man werde mit den Aktionären nicht offen über die US-Problematik reden können, weil de facto weiter ein Stillschweigeabkommen gelte, hieß es aus Kreisen des Kontrollgremiums.
Volkswagen hatte im September 2015 nach Vorwürfen des US-Umweltamtes EPA zugegeben, in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben. Weltweit sind etwa elf Millionen Autos betroffen. Im April hatte VW mit den Klägern in den USA zunächst eine provisorische Einigung erzielt. Diese gilt allerdings nur für etwa 480.000 kleinere Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren, die in den USA mit "defeat device" genannten Betrugs-Programmen zum Austricksen von Emissionstests ausgerüstet sind.
Insgesamt haben dort rund 580.000 Dieselwagen aus dem Konzern eine verbotene Software an Bord. Über die Umrüstung und Entschädigung der größeren Fahrzeuge mit von der VW-Tochter Audi entwickelten 3,0-Liter-Dieselmotoren war zuletzt weiter verhandelt worden.
Breyer hatte im April in San Francisco angekündigt, dass von den Abgasmanipulationen betroffene Dieselautos in den USA zurückgekauft oder umgerüstet werden müssten. Das könnte für den Konzern sehr teuer werden. Denn bei vielen Fahrzeugen gilt es als unwahrscheinlich, dass sie durch Reparaturen in einen zulässigen Zustand versetzt werden können. Darüber hinaus sollen VW-Besitzer noch eine "substanzielle Entschädigung" erhalten. (dpa)