Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Zuständigkeit für Schadenersatzklagen im Zuge des Abgasskandal geklärt, die sich sowohl gegen Volkswagen als auch die Dachgesellschaft Porsche SE richten. Kläger, die Aktien der Porsche SE besitzen, müssen ihre Ansprüche am Landgericht Stuttgart geltend machen, wie ein OLG-Sprecher am Freitag in Braunschweig mitteile. Maßgeblich sei der Sitz des Emittenten des betroffenen Wertpapiers. Das Landgericht Braunschweig könne in dem Fall nicht angerufen werden.
Die Porsche SE hält die Mehrheit der Stimmrechte an VW, der Autobauer Porsche AG wiederum ist eine Tochter von Volkswagen. Die Kläger werfen den Autobauern in der Regel vor, zu spät über die Abgas-Probleme informiert zu haben. Die Unternehmen halten die Vorwürfe für unbegründet. (dpa)