Winterreifenpflicht: Im Zeichen der Schneeflocke
Gesetzliche Neugestaltung: Laut StVO und StVZO benötigen Winterreifen künftig das sogenannte "Alpine-Symbol".
Mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 wurden die technischen Anforderungen an Winterreifen in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Nach der 52. Verordnung gelten nur noch solche Reifen als Winterreifen, die mit dem sogenannten "Alpine-Symbol" - einem dreigezackten Bergpiktogramm mit innenliegender stilisierter Schneeflocke - gekennzeichnet sind. Das Bundesverkehrsministerium bezeichnet das Alpine-Symbol in einer Pressemitteilung als das "Qualitätssiegel für Winterreifen". Die Winterreifen im Sinne der 52. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind ab 01.01.2018 zu verwenden. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist für Altreifen: M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 unter Beachtung…
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