Mit der fristlosen Kündigung von Volkswagen gegen den früheren Manager Oliver Schmidt wird sich nun doch ein Gericht beschäftigen. Das Verfahren zwischen dem in den USA verurteilten Schmidt und VW werde am 11. Februar verhandelt, teilte das Arbeitsgericht in Braunschweig am Dienstag mit. Schmidt wende sich nicht nur gegen die Kündigung, sondern verlange auch rund 115.000 Euro Bonuszahlungen sowie 333.000 Euro Schadenersatz wegen einer Geldstrafe, die er in den USA gezahlt hatte.
Volkswagen fordert laut Arbeitsgericht hingegen mehr als eine Million Euro Schadenersatz von Schmidt. Das Unternehmen verlange einen Teil der Kosten für strafrechtliche Unterstützung Schmidts in den USA zurück. Dafür hatte VW der Gerichtsmitteilung zufolge etwa 3,9 Millionen Euro bezahlt.
Schmidt war Anfang Dezember 2017 wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte sich nach einem Deal mit der US-Staatsanwaltschaft im August schuldig bekannt.
Bereits vor etwa einem Jahr hatte das Arbeitsgericht Braunschweig mitgeteilt, dass beide Parteien Gespräche über die Möglichkeiten einer Verständigung führen möchten und eine außergerichtliche Einigung anstreben. (dpa)
mic