Das Interesse der Bundesbürger an autonomer Qualität ist mit 39 Prozent hoch. Aber die Systeme müssen absolut sicher arbeiten und funktionieren, wie aus einer repräsentativen Umfrage des TÜV-Verbands von 1.000 Personen hervorgeht.
Schon geringste Abweichungen, wie ein Aufkleber auf einem Stoppschild, könnte dazu führen, dass ein KI-System nicht mehr einwandfrei funktioniert, erklärte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Dann drohen Unfälle.
So sprechen sich 46 Prozent der Befragten dafür aus, dass eine Künstliche Intelligenz (KI) für die Steuerung eines Fahrzeugs "absolut fehlerfrei" arbeiten müsse. Weitere 27 Prozent verlangten zumindest eine höhere Sicherheit als beim Menschen. Der Anspruch bestehe darin, menschliche Fehler durch KI zu verhindern. Daher sollten laut TÜV-Verband Funktion und Wirkung sicherheitskritischer KI-Systeme während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs von unabhängigen Stellen geprüft werden. "Auch KI-Systeme und die zugehörige Sensorik unterliegen dem Verschleiß oder können nach Unfällen fehlerhaft instandgesetzt werden und müssen daher regelmäßig überprüft werden", so Goebelt.
Prüfvorgaben für die HU bei autonomen Fahrzeugen fehlen
Handlungsbedarf sieht der TÜV-Verband laut Mitteilung bei Standards und Methoden für die Prüfung von KI-basierten autonomen Fahrzeugen. "Wir sehen einen Mangel an global harmonisierten Standards und Normen zur Prüfung der KI-Anteile und der verwendeten Datenbasis", sagte Goebelt. Vorschläge für die Entwicklung dieser Standards treibt der Verband mit seinen Mitgliedern unter anderem in der International Alliance for Mobility Testing and Standardization (IAMTS) voran. "Es muss technische und digitale Verfahren dafür geben, mögliche Fehlfunktionen zu entdecken, bevor die Fahrzeuge auf den Markt kommen", sagt Goebelt. "Sicherheit und Vertrauen sind beim autonomen Fahren eine globale Herausforderung." Wichtig sei zudem, Prüfvorgaben für die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen mit entsprechenden Automatisierungsfunktionen zu erlassen. Diese fehlen laut Goebelt für bereits heute im Verkehr befindliche Fahrerassistenzsysteme.
Software-Updates und Upgrades over the Air können sicherheitsrelevante Funktionen der Autos verändern, so der TÜV-Experte. Bei nachträglichen Veränderungen eines Kraftfahrzeugs stelle sich die Frage, ob die ursprüngliche Typgenehmigung noch gültig ist oder ein Nachtrag erforderlich ist. Der TÜV-Verband unterstütze den Gesetzgeber bereits dabei, Vorgaben für die Begutachtung und Überprüfung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat der TÜV-Verband mit dem "TrustCenter" ein Modell vorgestellt, das einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu den hierfür relevanten Daten des Fahrzeugs ermöglicht. Goebelt: "Wir brauchen den Zugriff auf die Daten, um Fahrzeuge unabhängig überprüfen und bewerten zu können. Datenschutz und Cybersecurity seien elementar, damit die Vorteile, die die Technik bringen soll, nicht untergraben werden."