Der Bericht der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten Untersuchungskommission "Volkswagen" teilt die 53 geprüften Dieselautos mehrerer Hersteller in drei Kategorien ein. Vier VW-Fahrzeuge landen in der Kategorie III. Es sind Autos mit "illegalen Abschalteinrichtungen" im Sinne manipulativer Software: der Beetle 2.0, Golf Plus 1.6, Passat 2.0 und Polo 1.2.
Weitere 27 Modelle anderer Anbieter landen in einer Kategorie I mit Fahrzeugen, bei denen die Abgasreinigung zwar bei bestimmten Außentemperaturen reduziert wird. Die Kommission hält es hier jedoch für glaubwürdig, dass diese Maßnahme nur dem "Motorschutz" dient.
Schließlich gibt es 22 Modelle der Kategorie II. Dies sind Fahrzeuge, bei denen die Prüfer "Zweifel" haben, dass das Herunterregeln der Abgasbehandlung allein wegen der Schonung von Bauteilen stattfindet:
Fahrzeugmodell Abgasnorm Stickoxid-Ausstoß bei RDE-Messung (mg/km)*
- Fiat Ducato 3.0 l Euro 5 2514,77
- VW Crafter 2.0 l N1 Euro 5 2120,35
- Range Rover 3.0 l Euro 5 2101,98
- VW Amarok 2.0 l N1 Euro 5 1955,68
- Jeep Cherokee 2.0 l Euro 5 1687,32
- Nissan Navara 2.5 l Euro 5 1407,14
- Chevrolet Cruze 2.0 l Euro 5 1340,57
- Renault Kadjar 1.5 l Euro 6 1164,19
- Suzuki Vitara 1.6 l Euro 6 1122
- Audi A6 V6 3.0 l Euro 5 1109,28
- Renault Kadjar 1.6 l Euro 6 1060,82
- Dacia Sandero 1.5 l Euro 6 1025,06
- Alfa Romeo Giulietta 2.0 l Euro 5 905,37
- Porsche Macan 3.0 l V6 Euro 6 791,06
- Opel Zafira 1.6 l Euro 6 719,96
- Hyundai ix35 2.0 l Euro 5 692,61
- Opel Insignia 2.0 l Euro 6 637,05
- Hyundai i20 1.1 l Euro 6 634,91
- Jaguar XE 2.0 l Euro 6 593,63
- Ford C-Max 2.0 l Euro 6 480,86
- Ford C-Max 1.5 l Euro 6 436,69
- Mercedes V 250 2.1 l Euro 6 312,98
* Die hier aufgeführten Werte wurden bei sogenannten Real-Driving-Emissions-Tests (RDE) gemessen. Das sind "realitätsnahe Straßentest". Die Prüfer orientierten sich mit ihrem Prüfzyklus an einem Vorschlag der EU-Kommission.
Die EU will RDE ab September 2017 einführen. Der Test soll die bisherigen laborgestützten Verfahren ergänzen. Kritik gibt es auch daran, dass Übergangszeiten bis 2020 vorgesehen sind, in denen Dieselwagen noch über doppelt so viel Abgase ausstoßen dürfen wie im Labor. Für die Euro-6-Norm liegt der Stickoxid-Grenzwert bei 80 Milligramm pro Kilometer. Allerdings darf er bis Januar 2020 noch um 110 Prozent überschritten werden. Danach bleibt eine Überschreitung um 50 Prozent erlaubt. (dpa)