Der ZDK unterstützt eine Petition unter dem Titel "Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens", die eine Unternehmerin jüngst beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. In ihrer Begründung beruft sich die Unternehmerin auch auf eine Verbände-Initiative gegen den Missbrauch von Abmahnungen aus Profitinteressen.
Der ZDK unterstützt diese Initiative und fordert alle Innungsbetriebe auf, die Petition bis zum 24. April 2018 zu zeichnen. Sie ist hier online abrufbar. Unter der Überschrift "Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!" setzt sich der ZDK laut Mitteilung als Teil eines breiten Bündnisses aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein.
Im Kfz-Gewerbe stünden insbesondere die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Kfz-Unternehmen zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung im Fokus. Hierbei gehe es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige oder um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken, erklärt der ZDK. Dafür müssten Autohändler viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten, weil die DUH die derzeit unsichere Rechtslage ausnutze und sie für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. (AH)
Michael Kautz
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