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Kartellrechtsverstöße in der Schweiz: BMW muss zahlen

04.12.2015 11:19 Uhr
BMW
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Millionenbuße für BMW wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kartellrecht bestätigt.
© Foto: BMW

Die Schweizer Wettbewerbskommission hatte BMW 2012 eine Buße von 156 Millionen Franken auferlegt. Jetzt wurde deren Rechtmäßigkeit gerichtlich bestätigt.

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Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Millionenbuße für den Autohersteller BMW wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kartellrecht bestätigt. Eine Beschwerde von BMW sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht in St. Gallen am Freitag mit. Es stärkte damit der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) den Rücken. Sie hatte BMW 2012 eine Buße von 156 Millionen Franken (heute 144 Millionen Euro) auferlegt. 

Die Weko hatte damit auf Klagen Schweizer Konsumenten reagiert, wonach BMW-Händler außerhalb der Schweiz ihnen keine Fahrzeuge verkaufen dürften. Dies sei unter Hinweis auf eine Vertragsklausel verwehrt worden, die es BMW-Händlern verbiete, Exporte in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu tätigen, dem die Schweiz nicht angehört. Das Gericht stufte dies als unerlaubte Gebietsabrede im Sinnes des Kartellgesetzes (KG) ein. Das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

Hintergrund ist der Wunsch Schweizer Kunden, von der Stärke des Franken gegenüber dem Euro zu profitieren und Neuwagen im Ausland statt in der Schweiz zu erwerben. Zwischen 2010 und 2011 kosteten Autos laut Weko in der Eurozone bis zu 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten Kunden 7.000 bis 42.000 Franken sparen können, was durch die Exportverbotsklausel verhindert worden sei. (dpa)

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KOMMENTARE


poldi66

07.12.2015 - 10:08 Uhr

Soweit ich weiß, darf kein deutscher Vertragshändler, egal welcher Marke, einen Neuwagen ins Ausland (egal ob EU oder nicht) verkaufen. Wenn dann nur als Tageszulassung. Da sollte die Schweizer Justiz sich mal näher erkundigen.


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