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BGH-Urteil: Tuner dürfen Hersteller-Marke nennen

02.12.2015 16:30 Uhr

Die Tuningbranche und die Autobauer liefern sich einen intensiven Wettbewerb. Gekämpft wird mit harten Bandagen. In einem Rechtsstreit um Markenrechte zog jetzt Porsche den Kürzeren.

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Autotuner sind berechtigt, im Angebot der von ihnen umgebauten Fahrzeuge die Hersteller-Marke zu nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung (Az.: I ZR 147/13) klargestellt. Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az. 5U18/10) gegen die Tuningfirma Techart auf.

Der Streitfall drehte sich um die Frage, ob individualisierte Fahrzeuge zur Vermarktung beispielsweise auf Online-Plattformen unter der Rubrik des betreffenden Herstellers eingestellt werden dürfen oder nicht. Techart hatte seine Wagen als "Techart Porsche" angeboten. Das war dem Sportwagenhersteller ein Dorn im Auge, da das Unternehmen mit seinen eigenen Zubehörprogrammen im Wettbewerb mit den Veredlern steht. Porsche war deshalb gerichtlich gegen den Tuner und auch gegen Gebrauchtwagenhändler vorgegangen.

Die BGH-Richter urteilten nun, dass es den Anbietern von Tuningmaßnahmen im Interesse des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs nicht grundsätzlich verwehrt werden könne, den Namen des Fahrzeugherstellers und den Modelltyp zu nennen, auf dessen Basis die Umrüstung erfolgt sei. Jedoch müsse aus dem Angebot ersichtlich sein, dass es sich um ein nicht ab Werk individualisiertes Fahrzeug handelt.

Der Branchenverband VDAT wertete den BGH-Spruch in einer Stellungnahme als "großen Erfolg" und "wichtiges Grundsatzurteil" für die gesamte Tuning- und Zubehörszene. (rp)

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KOMMENTARE


Rainer Mayer

02.12.2015 - 21:32 Uhr

Ich denke das die Hersteller nicht mal ein Problem mit der Tuningbranche hätten, wenn denn alle Tuner seriös unterwegs wären. Ein wesentlicher Teil der Entwicklung von Tuningsoftware ist heute, das der entsprechende Hersteller die Chipmanipulation nicht erkennen kann. Warum ist ja wohl klar, damit der Hersteller für Schäden aufkommen muss, die von Tuner verursacht wurden.Aber es geht ja noch weiter, und wirklich alle Ingenieure wissen das, es stimmt einfach nicht, das ein "lowpower" 2.0 Motor sich nur in der Software zum "Highpower" 2.0 Motor unterscheidet. Die Dekra hat schon vor mehr als 15 Jahren in einer Untersuchung festgestellt, das der Verschleiß eines getunten Motors je nach Fahrweise bis zu 4 mal so hoch ist zum Vergleich eines nicht getuntem Motors. Das systematische verschleiern dieser Tuningbranche muss somit als klarer Betrug bezeichnet werden. Warum befassen die Gerichte sich nicht mal damit??! In Belgien werden damit jedes Jahr hohe zweistellige Millionenbeträge an Steuern hinterzogen, es fahren in Europa Millionenfach Fahrzeuge auf unseren Straßen die nach geltendem Recht nichts auf unseren Straßen zu suchen hätten. Und noch eins, VW wird für Ihre Trickserreien völlig zurecht ordentlich bestraft werden, aber wie kann es sein, das Tuner Manipulationen programmieren können, ohne teure Abgastests nachweisen zu müssen, ohne entsprechende Freigaben der Zulassungsbehörden rumwerken dürfen?? Das ist doch dann genauso falsch und müsste ebenso bestraft werden! Es gibt sie, die Gewissenhaften Tuner, aber leider sind es derer eher wenig, aber potenzielle Betrüger gibt es leider immer mehr.


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