Der Streit um die Verlagerung der Zafira-Produktion vom Ruhrgebiet ins Stammwerk Rüsselsheim geht in die nächste Runde. Ein Gütetermin vor dem Landgericht Darmstadt blieb am Dienstag ohne Ergebnis, die Fronten zwischen dem Bochumer Betriebsrat und der Adam Opel AG bleiben verhärtet. Das Verfahren soll nun am 30. September fortgesetzt werden, wie der Vorsitzende Richter Werner Schäfer entschied. Dann sollen auch Zeugen gehört werden.
Der Bochumer Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel wirft dem Unternehmen vor, den Aufsichtsrat nicht korrekt über den Plan informiert zu haben, den Familienwagen Zafira ab 2015 in Hessen statt wie bisher in Bochum vom Band rollen zu lassen. Der Beschluss besiegelte das Ende der Autofertigung an dem Standort. Opel will an in Bochum nur ein Warenverteilzentrum erhalten. Von rund 3.300 Beschäftigten sollen 700 im Ruhrgebiet bleiben.
In dem Verfahren geht es eigentlich um den angebliche formale Fehler bei der entscheidenden Abstimmung im Aufsichtsrat am 17. April 2013. Einenkels Vorwurf: Das Unternehmen habe die Aufsichtsratsmitglieder nicht ordnungsgemäß zur Sitzung bestellt. Zudem sei das Votum von Dan Ammann, der inzwischen GM-Präsident und Opel-Aufsichtsratschef ist, nicht fristgerecht eingegangen. Das Unternehmen weise die Vorwürfe zurück, erklärte das Gericht.
Tatsächlich hofft Einenkel aber weiter, das Werk im Ruhrgebiet noch retten zu können, wie er am Dienstag betonte: "Es gibt bei Überkapazitäten klügere Lösungen als Werksschließungen, bei denen mehr als 3.000 Menschen auf der Strecke bleiben." Das gelte gerade für ein Unternehmen, dessen Vorstandsvorsitzender das schlechte Image der Marke Opel als zentrales Problem sehe, sagte Einenkel: "Eventuell kann die Fehlentscheidung korrigiert werden."
Opel sieht keine Formfehler
Dass sich diese Hoffnung erfüllt, gilt als unwahrscheinlich. Ein Unternehmenssprecher wollte das laufende Verfahren am Dienstag nicht kommentieren. Aus Konzernkreisen hieß es aber vorab, der Aufsichtsrat habe seine Entscheidung im Einklang mit allen geltenden Regeln getroffen. Es gebe keine Formfehler und die Information des Aufsichtsrats sei ausreichend im Sinne der ständigen Rechtsprechung gewesen. Und die Entscheidung, die Autofertigung in Bochum zu schließen, sei unumstößlich – selbst wenn das Gericht wider Erwarten einen Formfehler erkennen sollte. (dpa)
werner müller
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