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Bericht: VW-Betriebsräte bekommen wieder volles Gehalt

13.05.2019 09:57 Uhr
Volkswagen-Konzernsitz in Wolfsburg
© Foto: picture alliance / Philipp von Ditfurth/dpa

Wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen hatte der Autokonzern Arbeitsnehmervertretern vorübergehend weniger gezahlt. Jetzt gibt es wieder übertarifliche Bezüge.

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Volkswagen zahlt Betriebsratschef Bernd Osterloh und weiteren Betriebsräten des Konzerns nach einer vorübergehenden Gehaltskürzung wieder übertarifliche Bezüge. Die Arbeitnehmervertreter hätten mit dem Unternehmen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen entsprechenden Vergleich geschlossen, wie die "Braunschweiger Zeitung" (Samstag) unter Berufung auf das Unternehmen berichtete. Ein Sprecher des Betriebsrates bestätigte den Vergleich am Freitag.

VW hatte den Betriebsräten wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen ehemalige Personalchefs des Unternehmens vorübergehend weniger gezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte vor mehr als einem Jahr Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue aufgenommen. Die Ermittler wollten prüfen, ob die Manager Osterloh und anderen Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter genehmigt hätten. Gegen den Betriebsratschef selbst hatten sich die Ermittlungen dabei nicht gerichtet. Die Staatsanwaltschaft war am Freitagabend zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Osterlohs Jahres-Grundgehalt hatte nach eigenen Aussagen vor der Kürzung bei rund 200.000 Euro gelegen – nach der Deckelung sei es auf etwa 96.000 Euro gesunken. In der Spitze habe es, abhängig vom VW-Erfolg mit Bonuszahlungen, einmal bei 750.000 Euro gelegen. (dpa)

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KOMMENTARE


TLicht

13.05.2019 - 17:57 Uhr

Mitarbeitervertreter die solch horrende Bezüge „verdienen“, hinterlassen einen sehr zweifelhaften Eindruck. Ursprünglich orientieren sich Bezüge eines freigestellten Betriebsrats an dem letzten Jahresgehalt in aktiver Arbeitsausübung. Bei einem so großen Unternehmen ist vielleicht das 1,5 fache zzgl. eines privat nutzbaren Firmenwagen auch noch vertretbar.


VW Fahrer

15.05.2019 - 11:00 Uhr

@TLicht - da man hier ja nicht erkennen kann welches Gehalt Herr Osterloh zuletzt vor der Freistellung erhalten hat, kann man darüber so auch nicht diskutieren bzw. argumentieren.Bei uns ist es tatsächlich so, dass der Betriebsrat das erhält und dann jeweils die durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung erhält, die auch die Mitarbeiter erhalten.


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