Der Streit um die gendergerechte Sprache bei Audi geht in die nächste Instanz. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Autobauer verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Genderformen verwenden. Ein Volkswagen-Prozessmanager klagte dagegen, unterlag aber vor dem Landgericht Ingolstadt und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Der Kläger sieht durch Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in" seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Landgericht Ingolstadt folgte dem nicht. Der VW-Mitarbeiter müsse die Gender-Vorgaben bei Audi nicht aktiv befolgen, und eine bloß passive Betroffenheit reiche nicht. Es gebe für ihn kein Recht, "in Ruhe gelassen zu werden", hatte der Vorsitzende Richter erklärt.
Audi sieht die Sprachvorgaben als Zeichen für Gleichberechtigung und Ausdruck für die Vielfalt der Geschlechter.
Norbert Schwarzkopf