Erfolgreiche Verbandsarbeit des Deutschen Kfz-Gewerbes: Ab dem 1. Januar 2018 wird die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen Pflicht. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die schärferen Regelungen waren durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den Weg gebracht worden.
"Mit der Endrohrmessung können wir künftig sicherer erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert", erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das betreffe sowohl Defekte als auch bewusste Manipulationen.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski lobte die Entscheidung der Länderkammer: "Wir haben uns aktiv für diese Modernisierung der Abgasuntersuchung eingesetzt und begrüßen ausdrücklich das positive Votum des Bundesrates. Die verpflichtende Endrohrmessung dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit." Als nächster Schritt sollte aus Sicht des Verbands die Hardware-Nachrüstung der Euro 5-Diesel kommen.
Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose am Laptop kein Fehler entdeckt, konnte auf eine Prüfung per Sonde direkt am Auspuffendrohr verzichtet werden. Das ist nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert worden. Nach Angaben des ZDK werden in Deutschland jährlich rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt. (tm)
und wieder einmal Dobrindt