Schadensersatz im Arbeitsrecht: Zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise
Bag zur Geltendmachung und zum Verfall von Schadensersatzansprüchen des Autohauses gegen einen Automobilverkäufer.
Bei Verletzung von Vertragspflichten durch einen Vertragspartner drohen Schadensersatzansprüche des anderen Vertragspartners. Dies gilt wie allgemein im Vertragsrecht auch im Arbeitsrecht. Schadensersatzpflichtig können sich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer machen, wobei Arbeitnehmer ein gewisses Haftungsprivileg reklamieren können. Als Spezialität im Arbeitsrecht haben sich in Arbeitsverträgen und in Tarifverträgen so genannte Verfallklauseln etabliert - so z. B. auch in den regionalen Manteltarifverträgen des Kfz-Gewerbes. Verfallklauseln bestimmen, dass Ansprüche zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise geltend gemacht werden müssen, ansonsten sie nicht mehr durchsetzbar sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich jüngst mit Urteil vom 07.06.2018 (Az. 8 AZR 96/17) unter Berücksichtigung einer vertraglich vereinbarten Verfallklausel mit dem Schadensersatzanspruch…
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