Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug und ordnungsgemäße Rechnung
Ein Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Details von Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Nach dem geltenden Umsatzsteuersystem kann ein Unternehmer die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Ein Vorsteuerabzug ist aber nur dann möglich, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob und inwieweit diese Voraussetzungen vorliegen, ist regelmäßig ein Streitthema zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen. Dies belegen nicht zuletzt auch die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen Urteile zum Vorsteuerabzug. Dabei standen vor allem die notwendigen Angaben für eine ordnungsgemäße Rechnung und die Rechnungsberichtigung im Vordergrund.
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug
Die Steuerpflichtigen oder deren steuerliche Berater müssen bereits in der Buchhaltung für jede Eingangsrechnung und dazugehörigen Geschäftsvorfall beurteilen, ob die nachfolgenden Voraussetzungen für einen…
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