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ZDK: Vergleichsrechner für neues Rundfunkgebührenmodell

20.09.2010 10:04 Uhr
GEZ-Formular Rundfunkgebühr
Neues Rundfunkgebührenmodell: Vielen Kfz-Betrieben droht ab 2013 eine deutliche Mehrbelastung.
© Foto: ddp / Martin Oeser

Ab 2013 drohen Autohäusern höhere GEZ-Forderungen. Der ZDK hat daher einen Rechner online gestellt, den die Mitglieder nutzen sollen, um Politiker mit der konkreten Mehrbelastung konfrontieren zu können.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat einen Vergleichsrechner entwickelt, mit denen Mitgliedsbetriebe die ihnen ab 2013 drohende Mehrbelastung bei den Rundfunkgebühren kalkulieren können. "Kfz-Betriebe sollten den Rechner nutzen und dem ZDK die Ergebnisse ihrer Vergleichsrechnung (...) zukommen lassen", heißt es in einem Rundschreiben. Dies sei wichtig für die Folgenabschätzung des neuen Gebührenmodells. "Letztlich können dadurch konkrete Praxisbeispiele gesammelt werden, die belegen, dass die derzeit geplante Ausgestaltung alles andere als mittelstandsfreundlich ist." Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein neues Rundfunkgebührenmodell wird Ende September gerechnet.

Laut ZDK zeigen erste Beispielrechnungen unter Zugrundelegung bekannt gewordener Eckpunkte, dass ein Gebührenanstieg von 20 bis 30 Prozent bei vielen Betrieben nicht ungewöhnlich ist. Der vom Verfassungsrechtler Paul Kirchhof im vergangenen Mai ausgearbeitete Ansatz, von der gerätebezogenen Gebühr wegzukommen und stattdessen eine pauschale Abgabe einzuführen, sei grundsätzlich richtig. "Die Vorzüge des neuen Modells werden in der konkreten Ausgestaltung jedoch durch falsch gesetzte Eckpunkte wieder zunichte gemacht. Insbesondere die Beiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge – wozu auch Vorführwagen zählen dürften – belastet Kfz-Unternehmen überproportional."

Da es sich bei der Rundfunkgebühr letztlich um eine landesrechtlichte Regelung handelt, sollen die Landesverbände mit Unterstützung des ZDK weiter eine intensive politische Lobbyarbeit betreiben, um eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung zu erreichen. Es könne aber auch nicht schaden, wenn ein Betrieb seine Vergleichsrechnung im Falle von erheblichen Mehrbelastungen auch direkt an seinen örtlichen Abgeordneten weiterleite, heißt es abschließend in dem Rundschreiben. (ng)

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