Peugeot will ab 2013 zur Exklusivität zurückkehren und wieder einen getrennten Showroom für die Marke verlangen. Das geht aus einem ZDK-Gutachten zu den Vertragsentwürfen von Peugeot für Händler, Werkstätten und Ersatzteilvertriebspartner hervor, das AUTOHAUS Online vorliegt. Die neuen Peugeot-Verträge sollen ab 1. Juni 2011 gelten, sind aber derzeit noch nicht unterschriftsreif. Auf der Jahreshauptversammlung des Partnerverbandes am 1. November in Schweinfurt werden sie mit Sicherheit eingehend diskutiert werden, denn es gibt noch einige Ungereimtheiten.
Der Partnerverband hatte in der vergangenen Woche in einem Rundschreiben an alle Mitglieder mitgeteilt, dass Juristen und Betriebswirte des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe die Vertragsentwürfe von Mai sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich geprüft haben. Dabei habe sich ergeben, dass die Vertragsentwürfe "Regelungen enthalten, die der für sie jeweils einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnung widersprechen, gegen geltendes Kartellrecht und gegen die nationale Gesetzgebung respektive Rechtsprechung verstoßen".
Unter anderem ist die Händlerentlohnung nicht im Vertrag geregelt. Außerdem will Peugeot die Jahresziele einseitig festsetzen und sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei deren Verfehlung vorbehalten. Darüber hinaus soll sich der Partner verpflichten, auch Hinweise und Anweisungen aus den Händlerrundschreiben einzuhalten.
Experte: Einjährige Vertragsverlängerung nicht GVO-konform
Außerdem liegt ein Gutachten eines österreichischen Juristen vor, das die einjährige Vertragsverlängerung, die die Peugeot-Händler derzeit haben, für nicht GVO-konform hält. Befristete Verträge könnten nur für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden. Es gibt also jede Menge Gesprächsthemen für die in einer Woche stattfindende Versammlung.