-- Anzeige --

Urteil: Touchscreen fällt unter das "Handy-Verbot"

04.08.2020 14:07 Uhr
Urteil: Touchscreen fällt unter das "Handy-Verbot"
Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über einen berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird (Symbolbild).
© Foto: byswat/stock.adobe.com

Die vielen elektronischen Funktionen moderner Autos können den Fahrer zu stark vom Verkehr ablenken. Dass die Bedienung in solchen Fällen verboten ist, musste nun ein E-Autofahrer erkennen, der eine eigentlich triviale Einstellung vornehmen wollte.

-- Anzeige --

Die Bedienung des Touchscreens im Auto kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird. Das hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Entscheidung unterstrichen.

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Tesla 3 während eines Regenschauers versucht, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Das funktioniert bei diesem Modell nicht wie üblich über den Lenkradstock, sondern muss über ein Untermenü des Zentralbildschirms vorgenommen werden. In dem verhandelten Fall war der Fahrer dadurch längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und fuhr in den Straßengraben, wo er Bäume und Straßenzeichen beschädigte.  

Gegen das in der ersten Instanz verhängte Fahrverbot von einem Monat legte er Beschwerde ein, die vom OLG jedoch abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Richter stellt der Touchscreen ein elektronisches Gerät im Sinne von Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ("Handy-Verbot") dar. Welchem Zweck die Nutzung folgt, ist dabei unerheblich. Die Bedienung sei nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden sei (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19). (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


Annotator

04.08.2020 - 16:01 Uhr

Radiosender suchen, Licht, Scheibenwischer einschalten usw. dann wohl auch. Rauchen im Auto sowieso.


R.W.Z.

04.08.2020 - 17:44 Uhr

Ist halt schon super modern, Wischer u. was weiß ich, noch über Menüs und Untermenüs im Touchscreen zu regeln. Über Praxistauglichkeit machen sich solche Konstrukteure wohl weniger Gedanken. Rauchen dürfen Sie wohl noch, wenn's Ihnen gefällt. Hoffe, Sie kriegen Ihren Aschenbecher noch manuell auf.


Peter Labauve

04.08.2020 - 17:45 Uhr

Wie weit von der Wirklichkeit ist der Richter weg? Soll nun ohne Licht oder Scheibenwischer gefahren werden bzw. was macht der Fahrer, wenn er auf der Autobahn den Scheibenwischer verändern muss? Anhalten geht ja wohl kaum. Schlechte Sicht akzeptieren genauso wenig - und nun?


Micmac

04.08.2020 - 18:22 Uhr

Sorry, hier geht es nicht um Verbote oder Bevormundung. Es ist ein gutes Urteil, aber leider wohl nicht richtungsweisend. Wir befinden uns auf dem Weg in ein Auto einzusteigen, bei dem wir zuerst mal den Türgriff suchen müssen, ein Armaturenbrett ohne Knöpfe, Regler, Schalter oder Zündschloss vorfinden und was war da noch mit der Handbremse, also mit touch ab in de Zukunft. Wer mit seinen Neuwagen auch mal andere fahren lässt, hat meist viel zu erklären und das nervt.


Hansjörg Blender

04.08.2020 - 18:27 Uhr

Eigentlich ein richtiges Urteil. Was wollen wir eigentlich noch während des Autofahrens alles machen? Armaturenbrettbreite Bildschirme usw. Jeder Hersteller findet noch etwas dazu - letztendlich wäre es mal wieder wichtig, sich auf wichtige Dinge zu konzentrieren. Es würde das Fahren sicherer machen und die Kosten reduzieren.


S.G.

04.08.2020 - 21:57 Uhr

Das Thema "Konnektivität" - Digitalisierung im Automotive-Bereich zur eierlegenden Wollmilchsau erkoren - und nun dies! Ein Paradoxon. Dieser Artikel, dieses Urteil müsste doch nun, nicht nur hier, den meisten Diskussionsstoff liefern?


F.C.

05.08.2020 - 09:10 Uhr

Rauchen solle meiner Meinung sowieso nicht erlaubt sein beim Autofahren. Lenkt zu sehr ab und die meisten schnicken dann die Kippen raus in die Natur. Nicht sehr wertschätzend! Das Licht machen die meisten Fahrzeuge heute schon von selbst an und aus. Und ein Regensensor ist auch schon bei vielen Ausstattungen dabei. Radiosender einstellen geht heute über das Lenkrad, ansonsten sollte man das im Stehen machen und nicht beim Autofahren.


Lutz

05.08.2020 - 09:26 Uhr

Endlich macht ein Gericht diesem hochmodernen, bedienerunfreundlichen Touch-Schwachsinn ein Ende. Als Viel-Mietwagenfahrer bin ich immer wieder sauer, dass jeder Hersteller ein anderes nutzerunfreundliches Konzept entwickelt. Es gab mal Zeiten, da war links vom Lenkrad der Blinker, rechts vom Lenkrad der Scheibenwischer und das Radio hatte einen Knopf für laut, leise und aus. Wenn ich sehe, dass die Heizungsregelung heute manchmal in Menüs verschwunden ist, frage ich mich, ob die Entwickler überhaupt aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.


Einkäufer

05.08.2020 - 12:42 Uhr

Ich sehe es schon vor mir: Richter entzieht dem Golf 8 & Co. (und gleich noch den Audi Topmodellen und allen Tesla dazu ...) die Betriebserlaubnis, weil die Fahrzeuge nicht ohne Verstoß gegen obiges Urteil im alltäglichen Straßenverkehr zu betreiben sind. Andererseits ist das dann doch ein prima Geschäft für die Zubehörindustrie: Entwickelt also eine universale Tastenleiste für die wichtigsten Menüfunktionen, die via Bluetooth an das "Infotainment"-System gekoppelt werden kann und die gewünschten Befehle ausgelöst durch den Tastendruck an das fahrzeugeigene Bordsystem weitergibt. Falls es mit Bluetooth nicht klappt, muss es halt über den Tastendruck den passenden Sprachbefehl raushauen. Das Ganze dann schick mit Saugnäpfen oben am Armaturenbrett befestigt und die ganze Idee des eleganten, schlichten Designs ist ad absurdum geführt. Ach du schöne neue Welt! Hast es vielleicht doch etwas übertrieben mit der Touch- und Wischtechnik als Kulturgut ...


mh

07.08.2020 - 15:35 Uhr

Vermultlich ist die Wahrheit nur zur Hälfte erzählt, das Auto hat auch Spurassistent und modernen Tempomat mir intelligenter Erkennung der Gegenbenheiten. Da scheint wohl etwas anderes schief gelaufen zu sein. Jeder, der ein modernes Auto fährt, weiß das und einen Hebel für Blinker und Scheibenwischer gibt es sonst auch in allen Modellen, jedenfalls ist mir anderes nicht bekannt.


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.