Schadensersatz: VW erleidet weitere Schlappe
Geschädigte Kunden im VW-Abgas-Skandal dürfen in ihrer Heimat klagen. Der EuGH bestätigte jetzt in einem Urteil die Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Wie durch ein aktuelles Urteil des EuGH vom 9.7.2020 (Aktenzeichen C-343/19) bestätigt wird, wehrt sich VW auch gegen Schadensersatzansprüche österreichischer Fahrzeugkäufer, die von einem Verbraucherschutzverein aus abgetretenem Recht jeweils regional gebündelt bei verschiedenen österreichischen Gerichten geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang beruft sich VW zuvorderst auf die fehlende internationale Zuständigkeit ausländischer Gerichte im EU-Raum für Klagen gegen den in Deutschland ansässigen Konzern. Auf entsprechende Vorlage hat der EuGH jedoch entschieden, dass ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten der EU verkauft werden, auch vor den Gerichten dieser Staaten verklagt werden kann.
Das Ausgangsverfahren
Im September 2018 reichte der dort als gemeinnützige Verbraucherorganisation registrierte "Verein für…
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