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Fahrzeugüberlassung an Mitarbeiter: "Unnatürlich billige" Verträge

07.03.2016 06:00 Uhr

Die Umsatzsteuer kann auch bei Fahrzeugüberlassungen an Mitarbeiter schnell zur Stolperfalle werden.

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Die (vergünstigte) Fahrzeugüberlassung an Mitarbeiter ist eine diffizile Sache, da hier schnell sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorschriften ins Spiel kommen. Häufig dreht es sich dabei um Themen wie die Ermittlung des Anteils der Privatnutzung und es wird über die Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern sowie die Details der pauschalen 1%-Versteuerung gestritten. Dass man jedoch gegebenenfalls auch über die Umsatzsteuer stolpern kann, diese Erfahrung musste vor kurzem ein deutscher Automobilhersteller machen.

BFH-Beschluss zum Mitarbeiterleasing

Konkret musste der Bundesfinanzhof folgenden Sachverhalt beurteilen: Das Herstellerunternehmen hatte die produzierten Fahrzeuge zunächst an eine andere Firma mit Rabatt veräußert, anschließend zurückgemietet und seinerseits selbst mit den Arbeitnehmern einen Leasingvertrag über zwölf Monate abgeschlossen. Die monatlichen Leasingraten…

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