Datenschutzrechtlicher Auskunfts- und Kopieanspruch: Seien Sie vorbereitet!
Die juristische Praxis ist zunehmend mit datenschutzrechtlichen Streitigkeiten befasst. Dies gilt auch und insbesondere für den Auskunfts- und Kopieanspruch. Darauf sollte man vorbereitet sein.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde am 4.5.2016 verkündet und trat zum 25.5.2018 in Kraft. Gemäß der von der Online-Plattform "Statista" zum 15.9.2021 veröffentlichten Umfrage zum Stand der Umsetzung der DSGVO durch Unternehmen in Deutschland - befragt wurden 502 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern - gaben gerade einmal 20 Prozent der Unternehmen an, die DSGVO vollständig umgesetzt zu haben. 80 Prozent haben die DSGVO also gar nicht, nur teilweise oder zumindest in größeren bzw. größten Teilen umgesetzt. Bei kleineren Betriebsgrößen dürfte der Anteil der DS-GVO-"fernen" Unternehmen sicherlich höher sein. Die juristische Praxis ist zunehmend mit datenschutzrechtlichen Streitigkeiten befasst. Dies gilt auch und insbesondere für den Auskunfts- und Kopieanspruch nach Art. 15 DSGVO. Auf die Geltendmachung eines solchen Anspruchs sollte man vorbereitet sein.
Auskunftsanspruch
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