Autohandel im Lockdown: Ruf nach Öffnung
Im Autohandel wächst der Unmut über die Beschränkungen des Lockdown. Bietet der Rechtsweg Perspektiven?
Der Autohandel ist mit den seit 16.12.2020 verfügten Schließungen des Einzelhandels so gut wie zum Erliegen gekommen. Die Schauräume und die Verkaufsbüros blieben fast überall geschlossen, obwohl das Abstandhalten und die Einhaltung von Hygienevorschriften im Autoverkauf kein Problemthema sind. Mit der Zunahme des wirtschaftlichen Drucks wuchsen begreiflicherweise auch der Unmut bei den Betroffenen und die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der auferlegten Beschränkungen. Auf der Suche nach Auswegen und Perspektiven prüfen Innungen, Verbände und Händler die Möglichkeiten, mit gerichtlicher Hilfe vorzeitig wieder aufsperren zu dürfen bzw. künftig nochmaligen Einschränkungen entgegentreten zu können.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage der angeordneten Betriebsschließungen im Einzelhandel ist das Infektionsschutzgesetz. Es bestimmt das Robert Koch-Institut als für den…
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