Gebrauchtwagenverkauf: Prüf-Propaganda
Ist die Erklärung "HU neu" eine Beschaffenheitsvereinbarung oder nur eine Werbebotschaft? Es kommt darauf an ...
Beim Gebrauchtwagenhandel gehört die zuvor durchgeführte Hauptuntersuchung fast schon zur "Standardausstattung". Dabei wird die frische Prüfplakette nicht nur als Bescheinigung nach § 29 StVZO angesehen, sondern geradezu als Gütesiegel für einen technisch einwandfreien Fahrzeugzustand empfunden. Ob diese Erwartungshaltung auf den Kaufvertrag durchschlägt, hat der BGH unter der Geltung des alten Schuldrechts nur im gewerblichen Bereich für einen Händler mit eigener Werkstatt entschieden. Danach bedeutet die Erklärung "TÜV neu" zum einen, dass das Fahrzeug durch eine amtlich anerkannte Organisation geprüft wurde, und zum anderen, dass das Fahrzeug sich bei der Übergabe in einem bis auf geringe Mängel vorschriftsmäßigen Zustand befindet, insbesondere verkehrssicher ist. Nachdem insoweit auf den tatsächlichen Fahrzeugzustand bzw. die objektive Abnahmereife abgestellt wird, geht das Risiko…
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